Hebammenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Krankenkasse bezahlt. Bei Privat versicherten Frauen ist die Erstattung gewährleistet, wenn Hebammenleistungen Vertragsbestandteil sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, setzen Sie sich mit Ihrer Privaten Krankenversicherung in Verbindung. Sollten Sie gar keine Versicherung haben, müssen Sie nicht auf Hebammenhilfe verzichten, Sie erhalten dann von mir eine Rechnung zum Krankenkassensatz.
Hebamme Petra Hansen | petra@hebammepetrahansen.de