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Folgende Hebammenleistungen kann jede Frau in Anspruch nehmen:

Betreuung in der Schwangerschaft

Betreuung bei der Geburt

Betreuung im Wochenbett

Rückbildungsgymnastik

Stillberatung

Beratung zur Beikosteinführung

 

Hebammenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Krankenkasse bezahlt. Bei Privat versicherten Frauen ist die Erstattung gewährleistet, wenn Hebammenleistungen Vertragsbestandteil sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, setzen Sie sich mit Ihrer Privaten Krankenversicherung in Verbindung. Sollten Sie gar keine Versicherung haben, müssen Sie nicht auf Hebammenhilfe verzichten, Sie erhalten dann von mir eine Rechnung zum Krankenkassensatz.

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Hebamme Petra Hansen | petra@hebammepetrahansen.de