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Hebammenhilfe zur Beikosteinführung kann als Kassenleistung (bei gesetzlich versicherten) gewährleitet werden, wenn Sie noch Stillen und die zur Verfügung stehenden acht Stillberatungen nach dem Wochenbett nicht aufgebraucht sind. Sollten Sie nicht mehr Stillen, sind diese Leistungen bis zum neunten Lebensmonat möglich.

Die Empfehlungen zur Beikosteinführung unterliegen einem stetigen Wandel. Die aktuellen Empfehlungen besagen, kurzgefasst, das wir fast nichts mehr falsch machen können, wenn wir auf die deutlichen Signale der Kinder achten. Auch Lebensmittel, die als Allergen gelten, sollten schon früh (sechster bis neunter Lebensmonat) eingeführt werden, da die Vermeidung dieser Lebensmittel eher die Allergieentstehung fördert.

Bücher- Link- und Autorentipps zum Thema Beikost:

 

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Hebamme Petra Hansen | petra@hebammepetrahansen.de